Was ist eine Klassenelternvertretung?
= Bindeglied: Zwischen Eltern/ Kinder- Lehrerlnnen/ Pädagogenlnnen- Elternverein
Tätigkeiten:
- Interessenvertretung
- Aktive Teilnahme am Klassen- und Schulforum
- Förderung der Kommunikation
- Aktive Mitwirkung im Elternverein
Was ist ein Klassenforum?
- Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist für jede Klasse ein Klassenforum einzurichten.
- Dem Klassenforum gehören an mit beschließender Stimme:
- Klassenlehrer/ Klassenvorstand
- die Erziehungsberechtigen der Schüler der entsprechenden Klasse (1 Stimme pro Schuler)
- Dem Klassenforum gehören mit beratender Stimme an:
- sonstige Lehrer der Klasse
- Vorsitz: Klassenlehrer/ Klassenvorstand
- (evtl. Schulleiter- wenn anwesend)
- Stimmenthaltung sowie Stimmübertragung sind unzulässig
- Über den Verlauf der Sitzung ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen ist.
Klassenforum Beschlussfähigkeit
- Anwesenheit von: Klassenlehrer/ Klassenvorstand 2/3 der Erziehungsberechtigten
- Eröffnung Klassenlehrer/ Klassenvorstand oder Direktor/in und mindestens 1 Erziehungsberechtigter anwesend
- Beschlussfassung: unbedingte Mehrheit
- Beschlussfähigkeit
- bei Stimmengleichheit entscheidet Klassenlehrer/ Klassenvorstand bzw. gilt der Antrag als abgelehnt (Beratungskompetenz)
- entspricht die Stimme des Klassenlehrers/ Klassenvorstandes nicht der Mehrheit der abgebenden Stimmen – Beschluss aussetzen – Schulforum
Klassenforum: Wahl des KV
- Zu wählen sind: Klassenelternverterter und Stellvertreter
- nur Erziehungsberechtigte von Schlülern der betreffenden Klasse besitzen das aktive und passive Schulrecht
- einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
- für Stimmengleichheit entscheidet Los
Ende der Funktion des KV durch:
- Wahl eines neuen Klassenelternvertretrs
- Ausscheiden seines Kindes aus dem Klassenverband
- Zusammenlegung oder Teilung der betreffenden Klasse
- den nach Ablauf eines Schuljahres zulässigen Rücktritt
Schulforum
Dem Schulforum gehören an
(mit beschließender Stimme)
- Vertreter der Klassensprecher
- Elternvereinsobmann/obfrau
- andere Personen, wenn es aufgrund der Tagesordnung zweckmäßig erscheint (Lehrer, … )
- Vorsitz: Schulleiter
- Stimmenthaltung oder Stimmübertragung sind unzulässig