Schulpartnerschaft


Was ist eine Klassenelternvertretung?

= Bindeglied: 
Zwischen
Eltern/ Kinder-
Lehrerlnnen/ Pädagogenlnnen-  Elternverein

Tätigkeiten:

  • Interessenvertretung
  • Aktive Teilnahme am Klassen- und Schulforum
  • Förderung der Kommunikation
  • Aktive Mitwirkung im Elternverein

 

Was ist ein Klassenforum?

  • Zur Förderung und Festigung der Schulgemeinschaft ist für jede Klasse ein Klassenforum einzurichten.
  • Dem Klassenforum gehören an mit beschließender Stimme:
    • Klassenlehrer/ Klassenvorstand
    • die Erziehungsberechtigen der Schüler der entsprechenden Klasse (1 Stimme pro Schuler)
  • Dem Klassenforum gehören mit beratender Stimme an:
    • sonstige Lehrer der Klasse
    • Vorsitz: Klassenlehrer/ Klassenvorstand
    • (evtl. Schulleiter- wenn anwesend)
  • Stimmenthaltung sowie Stimmübertragung sind unzulässig
  • Über den Verlauf der Sitzung ist eine schriftliche Aufzeichnung zu führen, die den jeweiligen Mitgliedern zugänglich zu machen ist.

 

Klassenforum Beschlussfähigkeit

  • Anwesenheit von: Klassenlehrer/ Klassenvorstand 2/3 der Erziehungsberechtigten
  • Eröffnung Klassenlehrer/ Klassenvorstand oder Direktor/in und mindestens 1 Erziehungsberechtigter anwesend
  • Beschlussfassung: unbedingte Mehrheit
  • Beschlussfähigkeit
  • bei Stimmengleichheit entscheidet Klassenlehrer/ Klassenvorstand bzw. gilt der Antrag als abgelehnt (Beratungskompetenz)
  • entspricht die Stimme des Klassenlehrers/ Klassenvorstandes nicht der Mehrheit der abgebenden Stimmen – Beschluss aussetzen – Schulforum

 

Klassenforum: Wahl des KV

  • Zu wählen sind: Klassenelternverterter und Stellvertreter
  • nur Erziehungsberechtigte von Schlülern der betreffenden Klasse besitzen das aktive und passive Schulrecht
  • einfache Mehrheit der gültigen Stimmen
  • für Stimmengleichheit entscheidet Los

Ende der Funktion des KV  durch:

  • Wahl eines neuen Klassenelternvertretrs
  • Ausscheiden seines Kindes aus dem Klassenverband
  • Zusammenlegung oder Teilung der betreffenden Klasse
  • den nach Ablauf eines Schuljahres zulässigen Rücktritt

 

Schulforum

Dem Schulforum gehören an

(mit beschließender Stimme)

  • Vertreter der Klassensprecher
  • Elternvereinsobmann/obfrau
  • andere Personen, wenn es aufgrund der Tagesordnung zweckmäßig erscheint (Lehrer, … )
  • Vorsitz: Schulleiter
  • Stimmenthaltung oder Stimmübertragung sind unzulässig